Zu b) Prüfer, in der Regel Ingeneure, beim TÜV sind keine Beamten.Daniel hat geschrieben:Jetzt klärt mich mal auf wie das in D läuft. Anbauteile müßen also vom TÜV eingetragen werden sofern sie eine ABE haben.
Eintragubg erfolgt (salopp gesagt) wenn
a) eine Gutachten vom Hersteller dabei ist (Massenherstellung die den Preis eines Gutachtens rechtfertigt),
b) der Beamte verantwortung übernimmt (seltener Fall)
c) a + b zusammentreffen.
Diese Reichen nennt man auch Firmen. Aber im Prinzip stimmt das. Wenn es um Massenteile geht wird ein Typgutachten erstellt und die Teile dann mit ABE verkauft, bei Einzelteilen oder -anfertigungen muss ein Ing. dafür unterschrieben haben dass das passt, also mit Material und Festigkeit und Verhalten des Selben, usw. i.d.R. auch Firmen.Daniel hat geschrieben: Heißt das also, dass in D alles eingetragen wird, sofern der Krad/KFZ-Besitzer genug Reichtum bestitzt um sich entsprechende Gutachten kaufen (=erstellen) zu lassen?
Naja, wer in prekärer Situation lebt, wie Du es ausdrückst, ist normalerweise auch nicht in der Lage a) eine Triumph zu fahren und b) sich teure Teile zu kaufen die es einzutragen gilt.Daniel hat geschrieben: Das ist ja gegenüber einem in prekärer Situation Lebenden, ausgesprochen ungerecht. Wie man ja gerade von Staat und Vericherungen weiß, gibt es zu allem immer zwei Begutachtungsrichtungen. Oder anders gesagt: Trau keinem Gutachten, solange es nicht von DIr stammt...