Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Hallo Schweizer Kollegen
Wollte mir die Remus-Töpfe für die Thruxton bei Rainer bestellen, bin aber nicht sicher, ob die mit der Schweizer Variante übereinstimmen. Hat das schon mal einer von Euch gemacht / eingetragen bekommen?
Wollte mir die Remus-Töpfe für die Thruxton bei Rainer bestellen, bin aber nicht sicher, ob die mit der Schweizer Variante übereinstimmen. Hat das schon mal einer von Euch gemacht / eingetragen bekommen?
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Die Püffe sind identisch all over Europe. Habe schon einige Remus in die Schweiz geliefert.
Gruss
Rainer
Gruss
Rainer
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Danke Rainer, meine Frage geht auch mehr um den Eintragungs-Prozess in der Schweiz. Gibt's da ein DTC Gutachten oder so was ähnliches, wie kriegt man die Töpfe legal, eine EU-ABE reicht ja bei uns nicht, wir sind ja SOOOO anders....
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Du brauchst keinen Eintrag im Fhzg-Ausweis. Die Schalldämpfer haben eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung (E-Nummer eingeprägt) und sind somit nicht melde- und prüfpflichtig.
http://www.asa.ch/media/archive1/Shop/M ... T_11_d.pdf
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 56&from=DE
http://www.asa.ch/media/archive1/Shop/M ... T_11_d.pdf
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 56&from=DE
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
@thruxsun: Danke für das Dokument.
Leider braucht man ja immer noch eine zusätzliche Bestätigung gem.
"6.3. Pflichten der Lieferanten
Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers / Austauschkatalysators
bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung
eine schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Teilgenehmigung muss
zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann
Einsicht in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen."
Ein Muster ist in deinem Dokument enthalten.
Hat hier in CH jemand eine solche Genehmigung für die Remus?
Leider braucht man ja immer noch eine zusätzliche Bestätigung gem.
"6.3. Pflichten der Lieferanten
Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers / Austauschkatalysators
bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung
eine schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Teilgenehmigung muss
zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann
Einsicht in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen."
Ein Muster ist in deinem Dokument enthalten.
Hat hier in CH jemand eine solche Genehmigung für die Remus?
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Nützt den andern leider nichts, denn in der CH-Homologation des Schweizer Importeurs ist die Fahrzeugnummer aufgeführt...
Der Importeur will doch bei jedem Fahrzeug einzeln abkassieren

Der Importeur will doch bei jedem Fahrzeug einzeln abkassieren



Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Zitat aus dem ASA Merkblatt -> http://www.asa.ch/media/archive1/Shop/M ... T_11_d.pdf
"...
6.3. Pflichten der Lieferanten
Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers / Austauschkatalysators bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung eine schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Teilgenehmigung muss zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann Einsicht in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen.
6.4 Musterbestätigung
Eine Musterbestätigung ist im Anhang III zu diesem Merkblatt aufgeführt; die aufgeführten Angaben in der Musterbestätigung sind als Mindestanforderungen zu verstehen
..."
Bei ZARD z.B. sah das dann so aus:

"...
6.3. Pflichten der Lieferanten
Der Lieferant der Austauschanlage muss dem Käufer eines Austauschschalldämpfers / Austauschkatalysators bei Vorliegen einer entsprechenden EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung eine schriftlich Bestätigung abgeben. Diese Bestätigung oder die CH-Teilgenehmigung muss zusammen mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden. Das Strassenverkehrsamt kann Einsicht in die EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente verlangen.
6.4 Musterbestätigung
Eine Musterbestätigung ist im Anhang III zu diesem Merkblatt aufgeführt; die aufgeführten Angaben in der Musterbestätigung sind als Mindestanforderungen zu verstehen
..."
Bei ZARD z.B. sah das dann so aus:

Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Ich habe diese Bescheinigung als 2 Zylinder Spezialist für ganz Europa und insbesondere auch für die Schweiz schon dutzendfach ausgestellt. Brauche ich nur eine Kopie des Fahrzeugscheins, um die Nummern des Fahrzeugs in die Eigungserkärung einzutragen. Läuft seit Jahren völlig ohne Probleme, egal ob Remus oder Zard usw.
Gruss
Rainer
Gruss
Rainer
Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Noch als kleinen Reminder. Nach Möglichkeit mit Zubehörtöpfen Strassenverkehrsämter meiden!
Strassenkontrollen besteht man in der Regel unbeschadet, aber fürs Strassi taugen die wenigsten.
Da sind sie dann doch zu laut oder ohne Einschubkats höchst Illegal, oder wenn mit Kats gefahren,
zu schnell ausgebrannt und dann wieder zu laut.
Eigentlich sind sie ja alle ein Murks auf modernen Katmopeds.
Die Art der Dämpfung passt nicht zu den viel heisseren Abgasen eines Katmotors.
Nur passt die richtige Art der Dämpfung weder zu unser aller Gewichts- noch akustischer -Vorstellung
von einem Dämpfer.
Fairnesshalber sei noch erwähnt, mit Zubehöranlagen habt ihr bei Lärmmessungen unterwegs
(in der Schweiz) keine Db-Toleranz. Die Toleranz von 5 Db gewähren sie nur auf Originalanlagen.
Was für manchen Stichsäge, Flex und Langbohrer wieder interessant werden lässt ...
Strassenkontrollen besteht man in der Regel unbeschadet, aber fürs Strassi taugen die wenigsten.
Da sind sie dann doch zu laut oder ohne Einschubkats höchst Illegal, oder wenn mit Kats gefahren,
zu schnell ausgebrannt und dann wieder zu laut.

Eigentlich sind sie ja alle ein Murks auf modernen Katmopeds.
Die Art der Dämpfung passt nicht zu den viel heisseren Abgasen eines Katmotors.
Nur passt die richtige Art der Dämpfung weder zu unser aller Gewichts- noch akustischer -Vorstellung
von einem Dämpfer.

Fairnesshalber sei noch erwähnt, mit Zubehöranlagen habt ihr bei Lärmmessungen unterwegs
(in der Schweiz) keine Db-Toleranz. Die Toleranz von 5 Db gewähren sie nur auf Originalanlagen.
Was für manchen Stichsäge, Flex und Langbohrer wieder interessant werden lässt ...

Re: Remus Auspufftöpfe in der Schweiz
Guten Tag allerseits
Das mit der Zulassung von Remus-Töpfen sollte auch mit den Papieren von Triumph-Kenner Rainer keine Probleme geben.
Wenn doch, ist bei Aerotechnik in Stein a.Rhein der CH-Importeur, der Euch sicherlich weiterhilft. Die Jungs dort sind echt hilfsbereit.
Aber wie von Rainer erwähnt, mit dem von Ihm mitgelieferten Papier gibt's keine Beanstandung bei der MFK (Eintragung ist nicht nötig)
Montieren, beim MFK-Termin das Papier mit dem Ausweis an den Prüfer, dieser vergleicht die "E"Nummer mit der auf dem Papier und gut is
War mindestens bei meinen letzten 3 Motorrädern so (die letzte MFK war vor im August'15 und ich hatte keinerlei Beanstandungen
)
Good luck und allseits gute Fahrt mit unseren tollen Twin's
Mario
Das mit der Zulassung von Remus-Töpfen sollte auch mit den Papieren von Triumph-Kenner Rainer keine Probleme geben.
Wenn doch, ist bei Aerotechnik in Stein a.Rhein der CH-Importeur, der Euch sicherlich weiterhilft. Die Jungs dort sind echt hilfsbereit.

Aber wie von Rainer erwähnt, mit dem von Ihm mitgelieferten Papier gibt's keine Beanstandung bei der MFK (Eintragung ist nicht nötig)

Montieren, beim MFK-Termin das Papier mit dem Ausweis an den Prüfer, dieser vergleicht die "E"Nummer mit der auf dem Papier und gut is

War mindestens bei meinen letzten 3 Motorrädern so (die letzte MFK war vor im August'15 und ich hatte keinerlei Beanstandungen

Good luck und allseits gute Fahrt mit unseren tollen Twin's

Mario