Servus zame,
Als mein Schark Bahia/Retro zu Laut ist für die Schweiz (habe ein Lärm Messung gemacht bei unsere"TÜV")
Was kennen Sie für ein Auspuff, lieber Tief aber sonnst hoch und dünn, der eingelöst in Schweitz werden kann?
Welches Auspuff für ein Scrambler
Re: Welches Auspuff für ein Scrambler
Hallo, diese Frage beschäftigt mich auch gerade.
Ich kenne die Schweizer TÜV Vorgaben zwar nicht aber ich tendiere zu einem Zard 2in1 oder einem Arrow. Beide hoch verlegt damit der Charakter der Scrambler nicht verloren geht.
Gibt es da von der Forum Gemeinde schlagende Argumente für und gegen eines der Modelle? Eine Komplettanlage ist ja nicht gerade ein günstiges Vergnügen.
mfg komonit
Ich kenne die Schweizer TÜV Vorgaben zwar nicht aber ich tendiere zu einem Zard 2in1 oder einem Arrow. Beide hoch verlegt damit der Charakter der Scrambler nicht verloren geht.
Gibt es da von der Forum Gemeinde schlagende Argumente für und gegen eines der Modelle? Eine Komplettanlage ist ja nicht gerade ein günstiges Vergnügen.
mfg komonit
Re: Welches Auspuff für ein Scrambler
Die MFK Zürich und Regensdorf tragen keine Motorrad-Auspuffsysteme mehr in den Fahrzeugausweis ein (Stand Frühjahr 2014, Ausnahme Typenschein X).
Es muss also immer ein Beiblatt des CH-Importeurs mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. EG-ABE reicht nicht! - Die Anlage preiswert auf eBay schiessen und die EG-ABE auf der Herstellerseite runterladen reicht unseren Rennleitern leider nicht.
Das Dumme damit ist natürlich, dass so die Anlage auch bei einem CH-Importeur (mit dem üblichen CHF-Aufpreis) gekauft wird, damit er auch ein Beiblatt mit seinem Namen ausstellt. Hier ein Beispiel einer solchen CH-Beiblatts einer ZARD 2-1 meiner RIP-Bonnie:

Eine Lärmmessung bei Kontrollen ist natürlich trotzdem jederzeit möglich, wird auch bei Original-Anlagen gemacht, um evtl. Manipulationen aufzudecken! Bei Überschreiten des Richtwerts (auf dem Typenschild eingestanzt) um mehr als 5 dB kann der Polizist eine (kostenpflichtige) Nachmessung auf der MFK verlangen. Bei krassen Überschreitungen, nicht vorhandenen CH-Beiblättern, fehlender oder abweichender E-Nummer kann das Fahrzeug sogar “sichergestellt” und von der Rennleitung selber zu weiteren Abklärungen auf die MFK gebracht werden. Das ist natürlich für den Besitzer ebenfalls kostenpflichtig und wird zusammen mit einer eventuellen Busse und/oder Strafmassnahme happig auf das Haushaltsbudget schlagen!
Leise ist also zumindest in CH sicher weise
Es muss also immer ein Beiblatt des CH-Importeurs mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. EG-ABE reicht nicht! - Die Anlage preiswert auf eBay schiessen und die EG-ABE auf der Herstellerseite runterladen reicht unseren Rennleitern leider nicht.
Das Dumme damit ist natürlich, dass so die Anlage auch bei einem CH-Importeur (mit dem üblichen CHF-Aufpreis) gekauft wird, damit er auch ein Beiblatt mit seinem Namen ausstellt. Hier ein Beispiel einer solchen CH-Beiblatts einer ZARD 2-1 meiner RIP-Bonnie:

Eine Lärmmessung bei Kontrollen ist natürlich trotzdem jederzeit möglich, wird auch bei Original-Anlagen gemacht, um evtl. Manipulationen aufzudecken! Bei Überschreiten des Richtwerts (auf dem Typenschild eingestanzt) um mehr als 5 dB kann der Polizist eine (kostenpflichtige) Nachmessung auf der MFK verlangen. Bei krassen Überschreitungen, nicht vorhandenen CH-Beiblättern, fehlender oder abweichender E-Nummer kann das Fahrzeug sogar “sichergestellt” und von der Rennleitung selber zu weiteren Abklärungen auf die MFK gebracht werden. Das ist natürlich für den Besitzer ebenfalls kostenpflichtig und wird zusammen mit einer eventuellen Busse und/oder Strafmassnahme happig auf das Haushaltsbudget schlagen!
Leise ist also zumindest in CH sicher weise

Re: Welches Auspuff für ein Scrambler
Finde des Sound des Zard nicht so schön wie mein Schark. Und Sie machen mehr Lärm. Das verstehe ich nicht. Warum die eingelöst sind und nicht meine. 

Re: Welches Auspuff für ein Scrambler
@ Jolly: Ein weiterer Auszug aus Deiner "Raptoren-Theorie"?Leise ist also zumindest in CH sicher weise


Re: Welches Auspuff für ein Scrambler
Wie gesagt, "eingelöst", also im Fahrzeugausweis eingetragen, gibt es (ausser bei Typenschein X) bei Auspuffanlagen von Motorrädern in der Schweiz nicht mehr.G/Seur hat geschrieben:... Warum die eingelöst sind und nicht meine.
Was Du deshalb brauchst und immer mitführen musst, ist eine Bestätigung eines Schweizer Importeurs, der mit seinem Namen für die Legalität des Auspuff bürgt. Auf diesem individuell ausgestellten Beiblatt ist die eingestanzte Nummer der Auspuffanlage und auch die Nummer deines Motorrads festgehalten, genau so wie auf dem Beispiel oben. Es ist deshalb auch nur für genau dieses Motorrad mit genau dieser Anlage gültig!
Da sich dieser Importeur damit verantwortlich zeichnet und somit in Streitfällen haftbar macht, ist es sehr schwierig, jemanden zu finden, der Dir ein solches Beiblatt ausstellt, ohne dass Du die Anlage bei ihm gekauft hast.
Ja, die Raptoren-Theorie belegt ja bekanntlichrweise, dass erfolgreiche Jäger blitzschnell und geräuschlos sein müssen, um erfolgreich Beute zu machen. Das zeigt die Evolutionsgeschichte von Raubkatzen oder Greifvögeln eindrücklich.britishracinggreen hat geschrieben:@ Jolly: Ein weiterer Auszug aus Deiner "Raptoren-Theorie"?Leise ist also zumindest in CH sicher weise
Laut werden sie nur, wenn sie in die Enge getrieben werden oder zur Selbstdarstellung bei Hierarchiekämpfen und Partnersuche

Darum heissen Motorräder auch eher "Tiger" oder "Hayabusa" (Falke) und nicht Brüllaffe, oder
