Guten Abend usammen,
hat jemad eine Idee, ob (und wie) so etwas zu realisieren ist?
Hella-Ochsenaugen habe ich schon in Gebrauch, und eigentlich würde ich gerne die von John Bloor vorgesehenen Spiegel durch Lenkerendspiegel ersetzen.
Die werden ja normalereweise auch im Lenker verkeilt - gaht ja nun nicht, weil bereits die Ochsenaugen dort rumlüngern.
Wenn jemand dort draußen einen Lösungsvorschlag hat, würde ich ihn gerne lesen.
Danke und Gruß
Michael
Ochsenaugen UND Lenkenendspiegel
Die Spiegel müssen ja nicht unbedingt im Lenkerende befestigt werden
Schau mal auf die Rizomaseite, da gibt es welche mit "normaler" Schellenbefestigung; - allerdings recht teuer.
Oder sowas: http://www.shin-yo.de/images/prods/301-386.jpg
Sind von P&W, auch in chrom zu haben. Am einfachsten über Rainer zu bestellen.
Ach ja, der Arm ist ca. 10mm breit.
Schau mal auf die Rizomaseite, da gibt es welche mit "normaler" Schellenbefestigung; - allerdings recht teuer.
Oder sowas: http://www.shin-yo.de/images/prods/301-386.jpg
Sind von P&W, auch in chrom zu haben. Am einfachsten über Rainer zu bestellen.
Ach ja, der Arm ist ca. 10mm breit.
DankeSchön!
Befestigung des Spiegels per Schelle ist ja schon mal was!
Aber wie sieht es eigentlich mit der Funktionalität aus?
Das Ganze soll ja nicht nur gut aussehen, ich will auch gut durchsehen!
Ich habe nämlich gerade Bedenken wegen unzureichender Rücksicht bei Autobahnrichtgeschwindigkeiten aufgrund von Vibrationen.
Wenn jemand was weiß - ich bin dankbar für jeden Erfahrungsbericht.
Viele Grüße
Michael
Befestigung des Spiegels per Schelle ist ja schon mal was!
Aber wie sieht es eigentlich mit der Funktionalität aus?
Das Ganze soll ja nicht nur gut aussehen, ich will auch gut durchsehen!
Ich habe nämlich gerade Bedenken wegen unzureichender Rücksicht bei Autobahnrichtgeschwindigkeiten aufgrund von Vibrationen.
Wenn jemand was weiß - ich bin dankbar für jeden Erfahrungsbericht.
Viele Grüße
Michael
Maße und Gewichte
Sodele,
beides ist dran!
Optisch gefällt mir die Lösung, ob es auch praktikabel ist, wird gleich eine Probefahrt zeigen.
Kann mir allerdings jemand sagen, was die TÜV-Onkels wegen der Gesamtbreite des Ensembles sagen würden?
Lenker nebst O-Augen ist 90 cm breit, die Gesamtbreite von Außenkante Spiegel zu Außenkante Spiegel beträgt rund 115 cm.
Ich habe nämlich zum Thema Lenkerbreite gefunden, dass diese maximal 100 cm betragen darf, allerdings wurde mir aus den Ausführungen nicht klar, ob das inkl. oder excl. Spiegel ist.
viele Grüße
Michael
beides ist dran!
Optisch gefällt mir die Lösung, ob es auch praktikabel ist, wird gleich eine Probefahrt zeigen.
Kann mir allerdings jemand sagen, was die TÜV-Onkels wegen der Gesamtbreite des Ensembles sagen würden?
Lenker nebst O-Augen ist 90 cm breit, die Gesamtbreite von Außenkante Spiegel zu Außenkante Spiegel beträgt rund 115 cm.
Ich habe nämlich zum Thema Lenkerbreite gefunden, dass diese maximal 100 cm betragen darf, allerdings wurde mir aus den Ausführungen nicht klar, ob das inkl. oder excl. Spiegel ist.
viele Grüße
Michael
da ist das Foto
so, und hier ist das versprochene Foto:
http://www.bonneville-forum.de/gallery/ ... ge_id=1719
Ich hätts ja gerne direkt anzeigen lassen, aber das muss ich noch lernen.
viele Grüße
Michael
http://www.bonneville-forum.de/gallery/ ... ge_id=1719
Ich hätts ja gerne direkt anzeigen lassen, aber das muss ich noch lernen.
viele Grüße
Michael
Re: da ist das Foto
Ich helf dir mal:mot hat geschrieben: Ich hätts ja gerne direkt anzeigen lassen, aber das muss ich noch lernen.

Wirklich ganz schön breit deine Konstruktion

STVZO §32
Hallo zusammen,
zur zulässigen Gesamtbreite eines Motorrades habe ich (vielleicht) das Richtige gefunden!
Die Straßenverkehrszulassungsordnung befasst sich in §32 mit Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen. Und dort heißt es ziemlich weit unten:
" ...
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe 2,50 m,
3. Länge 4,00 m.
..."
(§30a Abs. 3 beschreibt Motorräder)
Wenn ich das Ganze also richtig interpretiere, dann kann ich noch ein paar Spiegelarmverlängerungen montieren
viele Grüße
Michael
zur zulässigen Gesamtbreite eines Motorrades habe ich (vielleicht) das Richtige gefunden!
Die Straßenverkehrszulassungsordnung befasst sich in §32 mit Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen. Und dort heißt es ziemlich weit unten:
" ...
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe 2,50 m,
3. Länge 4,00 m.
..."
(§30a Abs. 3 beschreibt Motorräder)
Wenn ich das Ganze also richtig interpretiere, dann kann ich noch ein paar Spiegelarmverlängerungen montieren


viele Grüße
Michael