Sekundärübersetzung T120

Rainer

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Rainer » 1. Dez 2016, 12:56

EINTRAGEN ???? Wozu das denn, dass merkt doch kein Mensch !!!

Gruß
Rainer

ThruxtonR

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von ThruxtonR » 1. Dez 2016, 13:01

:wink+:
Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

Rainer

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Rainer » 1. Dez 2016, 13:41

Und warum ? Kostet doch Geld

Gruß
Rainer

dl8chr

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von dl8chr » 1. Dez 2016, 14:08

Könnte ja sein, dass du jemanden über den Haufen fährst.
Und Versicherungen drücken sich halt gerne, wenn sie eine Möglichkeit sehen. :wink:

Erpel

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Erpel » 1. Dez 2016, 16:41

dl8chr hat geschrieben:Könnte ja sein, dass du jemanden über den Haufen fährst.
Und Versicherungen drücken sich halt gerne, wenn sie eine Möglichkeit sehen. :wink:
Ich kann es nur wiederholen, auch wenn Dich jemand über den Haufen fährt. Bei einem Kumpel ging das in den Bereich der Existenzbedrohung, weil die Versicherung mit Gutachten über Gutachten am Motorrad rumgesucht hat und sich vor der Zahlung gedrückt hat. Und als Selbständiger mit nicht gedecktem Verdienstausfall und Hausabzahlen war das haarig.
Kann man trotzdem machen, man sollte sich nur des Risikos bewußt sein.

Peter Koch

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Peter Koch » 1. Dez 2016, 17:32

Rainer hat geschrieben:Und warum ? Kostet doch Geld
Und zwar einen richtig großen Haufen Geld, falls sich überhaupt ein Prüfer dazu findet.
Emissionsmessung (Abgas, Lärm), Feststellung der Höchstgeschwindigkeit. Das volle Programm halt.

Aber der Erpel hat schon recht. Illegal kann noch viel teurer werden.

Gruß, Peter

Backtobike

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Backtobike » 1. Dez 2016, 17:41

Bevor hier nun alle Angst bekommen, sollte man das vielleicht relativieren.
Wenn an dem Moped etwas verändert wurde, ohne dass es durch Eintragung legalisiert wurde und es passiert dann ein Unfall, kann die Versicherung nur dann Regress nehmen, wenn die technische Veränderung zumindest in nicht unerheblichem Maße mit unfallursächlich war. Das halte ich bei einer geänderten Übersetzung für nahezu ausgeschlossen oder glaubt Ihr dass die Versicherung mit dem Argument durchkommt, dass der Ofen dadurch so viel dynamischer geworden sei, dass nur deshalb der Unfall passiert ist.
Das gilt im übrigen für alle technischen Veränderungen. Wenn ich etwas an dem Rücklicht ändere und dadurch formal die Betriebserlaubnis erlischt und ich nehme dann jemandem die Vorfahrt, bleibt die illegale technische Änderung ebenfalls folgenlos, weil weder für den Unfall an sich noch für die Schadenshöhe ursächlich.

Gruß, Heinz

Erpel

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Erpel » 1. Dez 2016, 17:54

Zahlen musste die Versicherung auch bei meinem Kumpel, aber erst nach zwei Instanzen und eben so vielen Jahren. Und zwischen drin war er ein paar Monate (fast) ohne Einkommen. Wenn halt in einem drei Mann Betrieb der Chef ausfällt und die Kosten weiterlaufen. Der Eigentümer schafft ja nur und kostet am Wenigsten. Und das Krankentagegeld ist halt nicht so viel, wie entgangene Aufträge.

fordprefect

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von fordprefect » 1. Dez 2016, 18:22

Seltsam, ein paar Sekunden am Eiföhn gegockelt. OK, man muss ein wenig lesen ... :oops:

http://www.vtr1000.de/forum/archive/ind ... 55904.html

Und da gibt es noch zig andere Fundstellen. Wer es noch genauer braucht, kontaktiert den Graukittel seiner Wahl.

Gruß, Fordprefect

ThruxtonR

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von ThruxtonR » 1. Dez 2016, 18:45

:wink+:
Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

fordprefect

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von fordprefect » 1. Dez 2016, 18:52

Hoi ThruxtonR, ich denke Du hast jetzt ein paar Minuten Zeit investiert und denkst, das reicht aus, um eine kleine Moserung vorzutragen. Vielleicht muss man sich ja intensiver mit dem Thema beschäftigen, Informationen sind nur ein paar Klicks entfernt. Die Fundstelle oben war die erste, die mir angezeigt wurde und da steht schon eine Menge drin. Und für den, dem Lesen zu anstrengend ist, gibt es ganz sicherlich irgendwo ein YouTube- Filmchen. Macht halt ein wenig Suchaufwand. Aber Handys sind nicht nur da, um Selfies zu machen und PCs nicht nur zum Spielen.

Gruß, Fordprefect

ThruxtonR

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von ThruxtonR » 1. Dez 2016, 18:59

:wink+:
Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

fordprefect

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von fordprefect » 1. Dez 2016, 19:07

Hoi ThruxtonR, mäßige dich bitte ! Ich habe erwähnt, daß es der erste Beitrag innerhalb von Sekunden war und wer sich die Mühe macht, ein paar Zeilen zu lesen, erfährt auch aus dem "Grützenbeitrag" was. Was erwartest du, eine Abhandlung mit Fundstellen aus TÜV, EU-ABE usw., zugeschnitten auf deine persönliche Situation, am besten mit Gebührenangaben und tolerantester TÜV-Stelle ? Es hindert dich niemand, länger und besser zu recherchieren und uns an deinen neu gewonnen Weisheiten teilhaben zu lassen oder sie für dich zu behalten. Und in dem Forumsfred von vtr.1000.de steht auch nicht mehr Müll, als manchmal hier abgelassen wird.

Gruß, Fordprefect

Allgeier

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von Allgeier » 1. Dez 2016, 19:11

Flux hat geschrieben:
Urs hat geschrieben: Der neue JollyRogers? :wink:
:?: :?: :?:
Ist nach meinem Dafürhalten auch ein begandetrer Schrauber, wesentlich erquickender zu Lesen als... könnt Ihr Euch ja denken.

ThruxtonR

Re: Sekundärübersetzung T120

Beitrag von ThruxtonR » 1. Dez 2016, 19:14

:wink+:
Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

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