Sekundärübersetzung T120
Re: Sekundärübersetzung T120
EINTRAGEN ???? Wozu das denn, dass merkt doch kein Mensch !!!
Gruß
Rainer
Gruß
Rainer
Re: Sekundärübersetzung T120

Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sekundärübersetzung T120
Könnte ja sein, dass du jemanden über den Haufen fährst.
Und Versicherungen drücken sich halt gerne, wenn sie eine Möglichkeit sehen.
Und Versicherungen drücken sich halt gerne, wenn sie eine Möglichkeit sehen.

Re: Sekundärübersetzung T120
Ich kann es nur wiederholen, auch wenn Dich jemand über den Haufen fährt. Bei einem Kumpel ging das in den Bereich der Existenzbedrohung, weil die Versicherung mit Gutachten über Gutachten am Motorrad rumgesucht hat und sich vor der Zahlung gedrückt hat. Und als Selbständiger mit nicht gedecktem Verdienstausfall und Hausabzahlen war das haarig.dl8chr hat geschrieben:Könnte ja sein, dass du jemanden über den Haufen fährst.
Und Versicherungen drücken sich halt gerne, wenn sie eine Möglichkeit sehen.
Kann man trotzdem machen, man sollte sich nur des Risikos bewußt sein.
Re: Sekundärübersetzung T120
Und zwar einen richtig großen Haufen Geld, falls sich überhaupt ein Prüfer dazu findet.Rainer hat geschrieben:Und warum ? Kostet doch Geld
Emissionsmessung (Abgas, Lärm), Feststellung der Höchstgeschwindigkeit. Das volle Programm halt.
Aber der Erpel hat schon recht. Illegal kann noch viel teurer werden.
Gruß, Peter
Re: Sekundärübersetzung T120
Bevor hier nun alle Angst bekommen, sollte man das vielleicht relativieren.
Wenn an dem Moped etwas verändert wurde, ohne dass es durch Eintragung legalisiert wurde und es passiert dann ein Unfall, kann die Versicherung nur dann Regress nehmen, wenn die technische Veränderung zumindest in nicht unerheblichem Maße mit unfallursächlich war. Das halte ich bei einer geänderten Übersetzung für nahezu ausgeschlossen oder glaubt Ihr dass die Versicherung mit dem Argument durchkommt, dass der Ofen dadurch so viel dynamischer geworden sei, dass nur deshalb der Unfall passiert ist.
Das gilt im übrigen für alle technischen Veränderungen. Wenn ich etwas an dem Rücklicht ändere und dadurch formal die Betriebserlaubnis erlischt und ich nehme dann jemandem die Vorfahrt, bleibt die illegale technische Änderung ebenfalls folgenlos, weil weder für den Unfall an sich noch für die Schadenshöhe ursächlich.
Gruß, Heinz
Wenn an dem Moped etwas verändert wurde, ohne dass es durch Eintragung legalisiert wurde und es passiert dann ein Unfall, kann die Versicherung nur dann Regress nehmen, wenn die technische Veränderung zumindest in nicht unerheblichem Maße mit unfallursächlich war. Das halte ich bei einer geänderten Übersetzung für nahezu ausgeschlossen oder glaubt Ihr dass die Versicherung mit dem Argument durchkommt, dass der Ofen dadurch so viel dynamischer geworden sei, dass nur deshalb der Unfall passiert ist.
Das gilt im übrigen für alle technischen Veränderungen. Wenn ich etwas an dem Rücklicht ändere und dadurch formal die Betriebserlaubnis erlischt und ich nehme dann jemandem die Vorfahrt, bleibt die illegale technische Änderung ebenfalls folgenlos, weil weder für den Unfall an sich noch für die Schadenshöhe ursächlich.
Gruß, Heinz
Re: Sekundärübersetzung T120
Zahlen musste die Versicherung auch bei meinem Kumpel, aber erst nach zwei Instanzen und eben so vielen Jahren. Und zwischen drin war er ein paar Monate (fast) ohne Einkommen. Wenn halt in einem drei Mann Betrieb der Chef ausfällt und die Kosten weiterlaufen. Der Eigentümer schafft ja nur und kostet am Wenigsten. Und das Krankentagegeld ist halt nicht so viel, wie entgangene Aufträge.
Re: Sekundärübersetzung T120
Seltsam, ein paar Sekunden am Eiföhn gegockelt. OK, man muss ein wenig lesen ...
http://www.vtr1000.de/forum/archive/ind ... 55904.html
Und da gibt es noch zig andere Fundstellen. Wer es noch genauer braucht, kontaktiert den Graukittel seiner Wahl.
Gruß, Fordprefect

http://www.vtr1000.de/forum/archive/ind ... 55904.html
Und da gibt es noch zig andere Fundstellen. Wer es noch genauer braucht, kontaktiert den Graukittel seiner Wahl.
Gruß, Fordprefect
Re: Sekundärübersetzung T120

Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sekundärübersetzung T120
Hoi ThruxtonR, ich denke Du hast jetzt ein paar Minuten Zeit investiert und denkst, das reicht aus, um eine kleine Moserung vorzutragen. Vielleicht muss man sich ja intensiver mit dem Thema beschäftigen, Informationen sind nur ein paar Klicks entfernt. Die Fundstelle oben war die erste, die mir angezeigt wurde und da steht schon eine Menge drin. Und für den, dem Lesen zu anstrengend ist, gibt es ganz sicherlich irgendwo ein YouTube- Filmchen. Macht halt ein wenig Suchaufwand. Aber Handys sind nicht nur da, um Selfies zu machen und PCs nicht nur zum Spielen.
Gruß, Fordprefect
Gruß, Fordprefect
Re: Sekundärübersetzung T120

Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Sekundärübersetzung T120
Hoi ThruxtonR, mäßige dich bitte ! Ich habe erwähnt, daß es der erste Beitrag innerhalb von Sekunden war und wer sich die Mühe macht, ein paar Zeilen zu lesen, erfährt auch aus dem "Grützenbeitrag" was. Was erwartest du, eine Abhandlung mit Fundstellen aus TÜV, EU-ABE usw., zugeschnitten auf deine persönliche Situation, am besten mit Gebührenangaben und tolerantester TÜV-Stelle ? Es hindert dich niemand, länger und besser zu recherchieren und uns an deinen neu gewonnen Weisheiten teilhaben zu lassen oder sie für dich zu behalten. Und in dem Forumsfred von vtr.1000.de steht auch nicht mehr Müll, als manchmal hier abgelassen wird.
Gruß, Fordprefect
Gruß, Fordprefect
Re: Sekundärübersetzung T120
Ist nach meinem Dafürhalten auch ein begandetrer Schrauber, wesentlich erquickender zu Lesen als... könnt Ihr Euch ja denken.Flux hat geschrieben:Urs hat geschrieben: Der neue JollyRogers?![]()
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Re: Sekundärübersetzung T120

Zuletzt geändert von ThruxtonR am 11. Jul 2017, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.