anderer T-120 Auspuff

Mopedstar

anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Mopedstar » 12. Jan 2017, 12:53

Ich frage mich welcher Auspuff für die neue T-120 die besser Wahl ist.

NH HBS 705
oder
Remus

vor allem muss man dann die Abstimmung anpassen, oder kann alles original bleiben ?

Wer weiß mehr ?

Rainer

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Rainer » 12. Jan 2017, 13:38

Kann alles original bleiben, es muss nichts neu abgestimmt werden.

Gruß
Rainer

BonniWilli

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von BonniWilli » 12. Jan 2017, 17:08

Bei dieser Auswahl käme bei mir an an einer T120 nur der NH HBS 705 in Frage.
An das klassischste Moped der Baureihe gehört für mich einfach auch die klassischste Tüte.


In heutigen Zeiten wäre mir es das Risiko allerdings nicht wert das Möppi mal wegen fehlender Zulassung stehen lassen zu müssen.
Hier in der Gegend kannst du so was seit zwei Jahren knicken.
Maximal den DB Killer raus und Tröte + Zange und Sprengring immer in der Tasche mit sich führen.

Twinner

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Twinner » 12. Jan 2017, 17:29

BonniWilli hat geschrieben:Maximal den DB Killer raus und Tröte + Zange und Sprengring immer in der Tasche mit sich führen.
...um bei voller Fahrt den Auspuff wieder legal zu machen, wenn hinter dir Blaulicht auftaucht?
Grade weil du es dabei hast, werden dir die Herren in blau Vorsatz unterstellen.

fordprefect

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von fordprefect » 12. Jan 2017, 18:01

Kräftiger Klang, mehr Kraft, ordentliches Aussehen, legal = Remus

Kräftiger Klang, mehr Kraft, ordentliches Aussehen, illegal = NH

Gruß, Fordprefect

Rainer

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Rainer » 12. Jan 2017, 18:48

Keiner muss wegen einem illegalen Auspuff sein Mopped stehen lassen . Das ist noch nicht mal mehr ein Verkehrsdilikt sondern ein Umweltvergehen. Keine Punkte und dafür ein kleines Bußgeld
Gruß
Rainer

Altoil

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Altoil » 13. Jan 2017, 10:25

Rainer hat geschrieben:Keiner muss wegen einem illegalen Auspuff sein Mopped stehen lassen . Das ist noch nicht mal mehr ein Verkehrsdilikt sondern ein Umweltvergehen. Keine Punkte und dafür ein kleines Bußgeld
Gruß
Hallo Rainer,

das ist so leider nicht richtig.

Man muss ganz klar unterscheiden:

1. Original Auspuff oder legale Nachrüstanlage: Wenn zu laut, dann kleines Bußgeld mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
2. Original Auspuff oder legale Nachrüstanlage: Wenn manipuliert (z.B. db-Eater draußen, Kat entfernt oder ähnliches), dann erlischt die Betriebserlaubnis, das Fahrzeug KANN an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen werden.
3. Illegale Nachrüstanlage: Siehe Punkt 2

Gleiches gilt natürlich auch für andere, weniger prominent sicht- und prüfbare Bauteile (z.B. Bremsscheiben und Beläge, Gabelfedern).

Natürlich ist jede verhängte Maßnahme vom jeweiligen Kontrolleur (technisches Wissen, Stimmungslage, Kenntnis der entsprechenden Vorschriften) einzelfallabhängig.

Bis bald,

Altoil

denziner

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von denziner » 13. Jan 2017, 10:43

Altoil hat geschrieben: 1. Original Auspuff oder legale Nachrüstanlage: Wenn zu laut, dann kleines Bußgeld mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
2. Original Auspuff oder legale Nachrüstanlage: Wenn manipuliert (z.B. db-Eater draußen, Kat entfernt oder ähnliches), dann erlischt die Betriebserlaubnis, das Fahrzeug KANN an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen werden.
Servus Altoil. Impliziert 2. u.U. auch das aus dem Verkehr ziehen bei 1.? Sprich, wenn der Beamte bei 1. fälschlicherweise 2. vemutet?

Bonnigü

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Bonnigü » 13. Jan 2017, 11:16

Bin schon ein fan, vom guten Auspuffklang :-)
aber ich glaube ich bleibe bei meiner T 120 auf der legalen seite,
mich freut es nicht mehr, immer vor den Kapplständern auf der Flucht sein zu müssen.
Bleibe bei der V&H Anlage, mit E nummer, obwohl es mir echt schwer fällt.
Obwohl, reizt mich die Remus, mit den Racing DB Killer schon sehr :oops:
Lg

Altoil

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Altoil » 13. Jan 2017, 11:51

denziner hat geschrieben:Servus Altoil. Impliziert 2. u.U. auch das aus dem Verkehr ziehen bei 1.? Sprich, wenn der Beamte bei 1. fälschlicherweise 2. vemutet?
Wenn der Beamte bei echtem Punkt 1. fälschlicherweise den 2. Fall vermutet, ist das natürlich erst mal übel. In diesem Fall sollte der Fahrer freundlich, aber bestimmt auf die geltenden Vorschriften verweisen und den Beamten an seinem fundierten Gesetzeswissen teilhaben lassen, sowie ihm sämtliche e-Nummern am Auspuff sowie dessen Unversehrtheit deutlich vor Augen führen. Besteht der Beamte trotzdem auf sofortiges aus dem Verkehr ziehen, bleibt dem Fahrer leider nichts anderes übrig, als den Beamten auf die bevorstehende Dienstaufsichtsbeschwerde unter Einschaltung eines Rechtsanwalts hinzuweisen usw.

Diesen Fall halte ich aber für ausgesprochen hypothetisch, da die kontrollierenden Beamten mittlerweile hinreichend geschult sind und nur bei eindeutiger Sachlage auf das Mittel der Sicherstellung zurückgreifen.

Bis bald,

Altoil

british

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von british » 13. Jan 2017, 11:57

ok, dennoch:

was ist konkret mit dieser Auspuffanlage wie ist Eure Einschätzung?

http://www.triumphmotorcycles.de/config ... 60d59b2db7

Gruß, Rainer

british

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von british » 13. Jan 2017, 12:00

oh, ich glaube, über den Link funktioniert es nicht, also zur weiteren Info:

Slip-On Edelstahl Schalldämpfer - schwarz - Racing
Teilenummer: A9600617
779,00 € 36m Montage

Also konkret die Frage: Kann ich mit dieser Anlage sofort aus dem Verkehr gezogen werde, oder gibt man mir Zeit zur Mängelbeseitigung?

Altoil

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von Altoil » 13. Jan 2017, 12:10

Ja, Du kannst sofort aus dem Verkehr gezogen werden, denn die Montage dieser Anlage ist kein Mangel, sondern eine unerlaubte Manipulation und fällt somit eindeutig unter Punkt 3.

british

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von british » 13. Jan 2017, 12:16

ok, danke, ich habe es befürchtet

denziner

Re: anderer T-120 Auspuff

Beitrag von denziner » 13. Jan 2017, 12:20

Altoil hat geschrieben:Besteht der Beamte trotzdem auf sofortiges aus dem Verkehr ziehen, bleibt dem Fahrer leider nichts anderes übrig, als den Beamten auf die bevorstehende Dienstaufsichtsbeschwerde unter Einschaltung eines Rechtsanwalts hinzuweisen usw.

Diesen Fall halte ich aber für ausgesprochen hypothetisch, da die kontrollierenden Beamten mittlerweile hinreichend geschult sind und nur bei eindeutiger Sachlage auf das Mittel der Sicherstellung zurückgreifen.
Habe deshalb erstmal nach der Deiner Einschätzung gefragt, weil genau das einem Bekannten passiert ist. Ein NICHT modifzierter Shark-Endtopf war zu laut. Motorrad musste er stehen lassen, Endtopf wurde konfisziert. Nach knapp 2 Jahren, viel Schriftverkehr und einer Gerichtsverhandlung bekam er den Topf und Bußgeld zurück.

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