Hi!
Hatte mir aus aktuellem Anlass auch Gedanken gemacht über den 140-er und mal vorab beim TÜV angerufen und gefragt, was ich denn alles mitbringen soll. Zuerst hörte sich das alles easy an, weil der TÜV dachte, es gehe nur um eine andere Reifenmarke.
Als ich dann auf eine andere Größe zu sprechen kam wurde es langsam kompliziert ( und wäre auch teurer als 40€ geworden).
Als es dann hieß man bräuchte da vielleicht extra Papiere von Triumph, hab' ich die Idee verworfen.
Dazu aus einem Beitrag von Gerhahn
1. Seit Mai 2009 ist es den Sachverständigen nicht mehr erlaubt, Eintragungen gemäß Sachverstand vorzunehmen (man höre und staune). Gesetzlich ist nun vorgesehen, dass immer eine vollständige Einzelabnahme vorzunehmen ist, wenn keine ABE, keine E-Zulassung und keine Unbedenklichkeitsbescheinung des Motorrad-Herstellers vorliegt.
2. Die Kopie der KFZ-Schein-Eintragung eines anderen ist bei der Eintragung nicht mehr relevant und muss ignoriert werden, da es ja sein könnte, dass der andere "Sachverständige" einen Fehler gemacht hat und dieser Fehler kopiert würde. Selbst wenn jemand eine Serie von 100 gleichen Modellen mit Sonderreifen auflegen würde, so müsste für jede einzelne Maschine eine eigene Einzelabnahme durchgeführt werden.
3. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers reicht in der Regel nicht aus, weil der Reifenhersteller oftmals nur bestätigt, dass ein bestimmter Reifen auf der Felgengröße gefahren werden kann. Sofern keine Bescheinigung für die Eignung auf diesem speziellen Motorradtyp beinhaltet ist, ist so etwas nicht ausreichend, um eine Eintragung zu erlauben.
4. Die einzige Möglichkeit, eine Einzelabnahme (inklusive Hochgeschwindigkeitsfahrt und allem pi-pa-po) zu umgehen, ist, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Motorrad-Herstellers vorweisen kann. Dann ist die Eintragung nur noch Formsache.
5. Wenn der Hersteller keine Fabrikat-Bindung verlangt und dies im KFZ-Schein durch die e-Prüfnummer dokumentiert ist (bei uns e11*2002/24*0109*01), so gilt dies auch für zusätzlich eingetragene Reifenformate. Das ist doch immerhin mal eine gute Nachricht.
6. Dies ist allerdings nur meine Interpretation: Ob Diagonal- oder Radial-Reifen verwendet werden, scheint bei der Eintragung egal zu sein, auch wenn der original-KFZ-Schein Eintrag Diagonal-Reifen andeutet. Schließlich ist der Erstausstattungs-Holzreifen ME Z2 auch ein Radialreifen (!)
LG