Reifenfreigabe

Fragen, Antworten und Hinweise zu den Modellen mit 790ccm und 865ccm
TriThrux

Beitrag von TriThrux » 16. Dez 2009, 17:36

Hi
Triumph hat es jetzt genauer beschrieben.
" Auch wenn im Schein steht : Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis Beachten, ist das nicht relevant, da EG- Typengenehmigung für Triumph-Motorräder keine Reifenfabrikatsbindungen beinhalten. "
Ob unsere Bikes eine EG- Typengenehmigung haben erkennt man im Schein unter Ziffer K, wenn dort e11* vor der Nummer steht. Habe ich, also freie Reifenwahl.
Schreiben des Bundesamtes für Verkehr liegt mir jetzt auch vor,
dort steht sinngemäß :
Betrifft: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller:
Besteht keine Reifenbindung und wird eine andere Größe verwendet muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung( Einbauanweisung) des Reifenherstellers vorliegen. Änderungsabnahme sowie Eintrag nicht nötig.Empfehlung: Die Bescheinigung mit den Fahrzeugpapieren mitführen.
Den ganzen Text kann ich euch bei Bedarf per e-mail senden.Schickt mir einfach eine PN.
mfg TT

keule

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von keule » 29. Mär 2011, 14:34

Hallo,

keine Ahnung obs ne blöde Frage ist... aber in meiner Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt K folgendes: "-" Was heißt das nun? Freifahrtsschein für alle Reifen, die ich möchte? ;-) Oder bin ich an die Reifenfreigabe http://www.triumph.co.uk/germany/1609.aspx gebunden?

Ohne scheiß, das ist ein riesen Durcheinander!

Grüße,

Crayon

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Crayon » 30. Mär 2011, 10:49

Tach auch

bei deiner 08er Maschine kannst Du aufziehen was Du willst nur Größe und Index müssen Stimmen.
Reifenbindung besteht da nicht mehr. Nur eine andere Reifengröße muss ggf. eingetragen werden.

Gruß Kai

keule

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von keule » 30. Mär 2011, 11:45

Schön zu wissen :-)

Besten Dank für die Info Kai!
nen sonnigen Tag wünsch ich!

Manne2

Re:

Beitrag von Manne2 » 30. Mär 2011, 21:23

Karsten hat geschrieben:mit dem 140er BT eigentlich ganz einfach:

- bei Bridgestone die Unbedenklichkeitserklärung per PDF schicken lassen
- damit zur DEKRA und NICHT zum Tüv (die dürfen solche sachen nicht ändern)

- Zettel incl. montierten Reifen auf Möpi bei DEKRA-Prüfer vorstellen und schon wird die Sache in die Papiere eingetragen.

war bei mir zumindest so. (aber auch erst nach beim 2. Anlauf, der 1. bein TÜV ging auch schief!)

Grüße Karsten

Also,

soweit ich weiß :

In den alten Bundesländer trägt der TÜV ein,

in den neuen Bundesländern die DEKRA !


Verbessert mich wenn das nicht stimmt !


Gruß Manfred

mak

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von mak » 30. Mär 2011, 21:35

Korrekt

mattes68

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von mattes68 » 31. Mär 2011, 07:18

Soweit ich weiß, ist das mittlerweile nicht mehr so. Die Dekra macht bei uns genauso Vollabnahmen ebenso wie Eintragungen. Und zwar seit 01. Januar 2008.

Gruß Mattes. :wink+:

mattes68

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von mattes68 » 1. Apr 2011, 17:35

Mein freundlicher DEKRA Prüfer hat mich heute aufgeklärt.
Vollabnahme: Wenn das Fahrzeug länger als zuletzt 1,5 Jahre abgemeldet war, mußte man damit zum TÜV.
Das ist hinfällig, mittlerweile darf ein Fahrzeug so lange abgemeldet sein wie man will, sind Papiere dabei, kann man damit zum TÜV oder Dekra.
Zu den Reifen: Sind keine Papiere (Freigabe) dabei ist ein Einzelgutachten erforderlich, welches im Westen der TÜV, im Osten die Dekra erstellt.
Sind Papiere zu irgend einem Anbauteil (Reifen, Auspuff) vorhanden, trägt die Dekra das hier auch ein.
Mein Prüfer riet mir, wenn die Reifenmarke NICHT eingetragen, bzw. in den Fahrzeugunterlagen freigegeben ist, vom Reifenhersteller oder Händler eine Freigabe zu bekommen. Andernfalls würde er diese Reifen nicht kaufen.

Gruß Mattes. :wink+:

Irish Bonnie

Re: Reifenfreigabe

Beitrag von Irish Bonnie » 1. Apr 2011, 17:50

Mein Prüfer riet mir, wenn die Reifenmarke NICHT eingetragen, bzw. in den Fahrzeugunterlagen freigegeben ist, vom Reifenhersteller oder Händler eine Freigabe zu bekommen. Andernfalls würde er diese Reifen nicht kaufen.
Ist das echt so schwer....wenn die Größe mit der im Schein übereinstimmt und dort keine Markenbindung vorgeschrieben ist kannst du draufmachen was du willst....das war schon mal so vor langer Zeit als ich das Mopedfahren gelernt habe und jetzt isses wieder so.....vergeßt doch einfach mal dan ganzen Papierkram....warum so kompliziert wenn das Leben so einfach is..... :oops:

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