Moin,
Nachdem mir heute mein Händler vom Kauf anderer Tüten für meine neue (!) Bonnie vehement abgeraten hat, weil laut seiner Aussage Punkte und Strafen seit Mai 2014 erheblich erhöht wurden, habe ich mal jejuglt und das gefunden:
http://www.tschuschke.eu/bussgeld-punkt ... db-killer/
Demnach gibts keine Punkte, allerdings ist die Gebühr bei der Rennleitung auf 90,--€ gestiegen. Und wenn man mal Punkte dafür bekommen hatte, werden diese jetzt sogar gelöscht. Das passt zu der Aussage , dass es Punkte nur noch für Gefährdung gibt, aber nicht für Lärm.
Was meint ihr zu der Aussage des Anwalts? Richtig interpretiert?
Gruß,
Frank
Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
Re: Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
Das Problem ist, dass es in Deutschland keine einheitliche Regelung gibt. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog gibt eigentlich nix konkretes her. Es gibt den def. Schalldämpfer, Anbauteil ohne ABE/EG und allg. technische Mängel. Die Bandbreite geht von 25,- Euro Verwarngeld, bis Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 1 Punkt und 90,- Euro. Punkte gab es bisher nur für Anlagen ohne ABE/EG. Wird aber in jedem Bundesland anders geahndet. Dann gibt es ja noch das Fahren ohne DB-Killer, was meistens mit einem Verwarngeld von 25,-Euro geahndet wird. Wer ganz schlau ist und dem Wachtmeister sagt (Kein Problem den hab ich ja immer bei) kann auch , wenn's ganz blöd kommt, das doppelte wegen Vorsatz bezahlen. Dann kommen wir zu den Anlagen mit ABE/EG
Die sind fast alle zu laut. Diese Anlagen wurden im guten Glauben gekauft, auch wenn der Fahrzeugführer für sein Fahrzeug( Lautstärke) verantwortlich ist. Wenn bei der Kontrolle eine Überschreitung der Lautstärke festgestellt wird, gibt es meistens nur ein Verwarngeld und'ne Mängelkarte.
In der heutigen Zeit würde ich nur eine Anlage mit Prüfzeichen kaufen und bei einer Verkehrskontrolle immer schön freudlich sein. Die Ordnungshüter schauen schon genau nach dem Motorrad und auf auf diesem Sitz. Unsere englischen Eisen gehören eigentlich nicht in des typische Kontrollschema.

In der heutigen Zeit würde ich nur eine Anlage mit Prüfzeichen kaufen und bei einer Verkehrskontrolle immer schön freudlich sein. Die Ordnungshüter schauen schon genau nach dem Motorrad und auf auf diesem Sitz. Unsere englischen Eisen gehören eigentlich nicht in des typische Kontrollschema.

Re: Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
Punkte oder Bußgeld hin oder her...
Wenn du nach einem unverschuldeten unfall invalid bist, und die gegnerische Versicherung richtig Löhnen muss, damn Kannst du davon ausgehen, dass die deine manschiene genauer unter die lupe nehmen!
Und Wenn die betriebserlaubniss Durch irgendwelche massnahmen erloschen ist, dann hast du eine Teilschuld!
Und außerdem hängt das Strafmaß davon ab, ob ich fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. In dem Moment wo ich weiß dass das was ich mache ist illegal, dann ist es "vorsätzlich". Dann sehen die Strafen auch deutlich anders aus...
Wenn du nach einem unverschuldeten unfall invalid bist, und die gegnerische Versicherung richtig Löhnen muss, damn Kannst du davon ausgehen, dass die deine manschiene genauer unter die lupe nehmen!
Und Wenn die betriebserlaubniss Durch irgendwelche massnahmen erloschen ist, dann hast du eine Teilschuld!
Und außerdem hängt das Strafmaß davon ab, ob ich fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. In dem Moment wo ich weiß dass das was ich mache ist illegal, dann ist es "vorsätzlich". Dann sehen die Strafen auch deutlich anders aus...
Re: Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
Nur wenn die Massnahme in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall steht.alibaba hat geschrieben: Und Wenn die betriebserlaubniss Durch irgendwelche massnahmen erloschen ist, dann hast du eine Teilschuld!
Ein lauter Auspuff ohne Zulassung tut das nicht, ausser er bricht ab und verursacht dadurch einen Unfall.

Re: Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
Das mit der Versicherung und dem unter die Lupe nehmen ist Quatsch!
Ich bin mit eine Motorrad unschuldig verunfallt, mein Motorrad habe ich noch während des Krankenhausaufenthaltes durch meine Anwältin gegen Höchstgebot verkauft. Der Gutachter der Versicherung (die vom Unfallgegner) war natürlich vorher da und hat den Restwert ermittelt.
Über die Schuldfrage und Schuldverteilung haben wir uns noch ein Jahr gestritten, die Endgültige Einigung kam erst nach 3 Jahren zustande. Über das Motorrad wurde überhaupt nicht mehr gesprochen....die Versicherung zahlt bis an mein Lebensende den Physio und die Mukkibude und was sonst noch kommt.
Ich bin mit eine Motorrad unschuldig verunfallt, mein Motorrad habe ich noch während des Krankenhausaufenthaltes durch meine Anwältin gegen Höchstgebot verkauft. Der Gutachter der Versicherung (die vom Unfallgegner) war natürlich vorher da und hat den Restwert ermittelt.
Über die Schuldfrage und Schuldverteilung haben wir uns noch ein Jahr gestritten, die Endgültige Einigung kam erst nach 3 Jahren zustande. Über das Motorrad wurde überhaupt nicht mehr gesprochen....die Versicherung zahlt bis an mein Lebensende den Physio und die Mukkibude und was sonst noch kommt.
Re: Neuer Bußgeldkatalog/Auspuff/das sagt ein Anwalt
solange die mopete nicht eingesackt und komplett untersucht wird isses mir persönlich egal ob punkt oder nicht.....weil die fehlenden db-killer/andere pötte sind das geringste problem bei einigen usern hier 
rod

rod