"Soll ein anderer Reifen gefahren werden, als in den Papieren eingetragen, muss vor allem beim Motorrad eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, umgangssprachlich "Reifenfreigabe", vorliegen."
Heißt für mich im Umkehrschluss, dass wenn in den Papieren KEIN Reifen eingetragen ist, ich alles fahren kann was der Größe etc. entspricht. So kenn ich das seit ich Moped fahre. Hatte damit eben auch nie TÜV oder Polizei Probleme. Aber jeder soll machen was er denkt.
