Ochsenaugen an Trackerlenker von Rainer

Hier kommen die Beiträge zu umgebauten Triumph Twins rein.
Kapitän Ahab

Ochsenaugen an Trackerlenker von Rainer

Beitrag von Kapitän Ahab » 18. Mär 2009, 18:31

Moin - hab mir gerade Rainers XL-Lenker an meine Scrambler gebastelt - überlege diesen mit O-Augen zu versehen - kann mir jemand sagen wie viel Grad der Lenker nach hinten gekröpft sein darf, damit das noch TÜV-TOP ist?
Gruß Björn

Guks

Beitrag von Guks » 18. Mär 2009, 20:32

Gibts so eine Regelung?

Also wenn ich mir diverse Hurley-Lenker anschau dann muss das schon ein Lenker vom Typ "Hollandrad-Gesundheitsstange" sein damit der TÜV da was sagt...

ralle

Beitrag von ralle » 18. Mär 2009, 21:02

Die Ochsenaugen die es bei Louis zu kaufen gibt, dürfen an Lenker mit einer max. Lenkerendenkröpfung von 12° montiert werden.

Guks

Beitrag von Guks » 18. Mär 2009, 21:04

:o :o :o

Man lernt nie aus...



Aber 12° is ja nicht grade viel...

ralle

Beitrag von ralle » 18. Mär 2009, 21:10

Wer lesen kann ist immer im Vorteil. :oops:

Ich hab's auch gerade erst auf der Seite von Tante Louise nachgelesen.

Guks

Beitrag von Guks » 18. Mär 2009, 21:12

Soweit bin ich gar nicht gegangen - ich hab sie rangeschraubt und gut war... allerdings hab ich nen Superbikelenker dran... der dürfte noch im Bereich der 12° sein...

Ich hab aber auch kein "e" im Kreis drauf... sondern die "Prüfschlange" is da ein unterschied?

motek

Beitrag von motek » 18. Mär 2009, 21:17

die bull s eye blinker von shin yo, dieselben die auch Rainer anbietet,
haben eine Abauwinkel (kröpfung) von 15' grad .

hab grad heute neue bekommen :wink:

salut motek

slander

Beitrag von slander » 18. Mär 2009, 21:20

Also ich will mir ja die gleiche Kombi bauen. :+top:

In der StVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger steht:

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

........

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

.......

an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

Danach müsste es eigentlich gehen :D

Grüße
Stephan

ralle

Beitrag von ralle » 18. Mär 2009, 21:21

@guks
Also, soweit ich weiß ist das "E"-Zeichen eine EG-Prüfnummer. E1 steht für Deutschland. Die "~" ist ein älteres, rein deutsches Prüfzeichen, das aber immer noch gültig ist.
Aber das ist ohne Gewähr.
Zuletzt geändert von ralle am 18. Mär 2009, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

Guks

Beitrag von Guks » 18. Mär 2009, 21:24

ralle hat geschrieben:Also, soweit ich weiß ist das "E"-Zeichen eine EG-Prüfnummer. E1 steht für Deutschland. Die "~" ist ein älteres, rein deutsches Prüfzeichen, das aber immer noch gültig ist.
Aber das ist ohne Gewähr.
Aha... na dann...

hab ja auch originale Hella *angeb* :lol+: - hauptsache es leuchtet oder? :wink:

ralle

Beitrag von ralle » 18. Mär 2009, 21:25

Guks hat geschrieben:
ralle hat geschrieben:Also, soweit ich weiß ist das "E"-Zeichen eine EG-Prüfnummer. E1 steht für Deutschland. Die "~" ist ein älteres, rein deutsches Prüfzeichen, das aber immer noch gültig ist.
Aber das ist ohne Gewähr.
Aha... na dann...

hab ja auch originale Hella *angeb* :lol+: - hauptsache es leuchtet oder? :wink:
Jepp, sehe ich auch so. :D

Kapitän Ahab

Beitrag von Kapitän Ahab » 18. Mär 2009, 23:25

also die hella-teile müssen eingetragen werden - die e teile nicht ... aber so recht schlau bin ich nu noch nicht - sind nu die 12 Grad verbindlich (in dem zitierten Gesetzestext steht da ja nu nix von - soweit ich den überhaupt verstehe)
und wie viel Grad kröpfung hat denn Rainers XL-Lenker für die Scrambler (mein Lenker, sammt Mopped einige KM zu weit entfernt zum nachmessen)
Björn

ralle

Beitrag von ralle » 19. Mär 2009, 08:21

FLHR hat geschrieben:... aber so recht schlau bin ich nu noch nicht - sind nu die 12 Grad verbindlich (in dem zitierten Gesetzestext steht da ja nu nix von - soweit ich den überhaupt verstehe).....
Soweit ich das verstehe, ist der max. Kröpfungswinkel abhängig vom Blinker. Es gibt unterschiedliche Ausführungen, die verschiedene Winkel zulassen.

Wenn Du den Lenker noch nicht gekauft hast, würde sicher eine kurze Frage beim Händler reichen. Der muß den Winkel eigentlich wissen.

Guks

Beitrag von Guks » 19. Mär 2009, 20:46

FLHR hat geschrieben:also die hella-teile müssen eingetragen werden
Dann hol ich mir neue Gläster mit "e" drauf und fertig is das Gartenhäuschen!
:wink:

Da spar mir die Eintragungskosten - zumindest nen Großteil davon...


Auch irgendwie ein Schmarrn oder??? :?

Guks

Beitrag von Guks » 19. Mär 2009, 20:47

Guks hat geschrieben:
FLHR hat geschrieben:also die hella-teile müssen eingetragen werden
Dann hol ich mir neue Gläser mit "e" drauf und fertig is das Gartenhäuschen!
:wink:

Da spar mir die Eintragungskosten - zumindest nen Großteil davon...


Auch irgendwie ein Schmarrn oder??? :?

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