Dummerweise soll man auch noch beachten was der Motorradhersteller in der Betriebsanleitung sagt.
Ich hab grad keine Triumpf EFI rumstehen, kann also nicht nachschauen.
Was in der Betriebsanleitung steht ist natürlich keine rechtsverbindliche Vorschrift, nur ein Hinweis des Herstellers.
Ob der beachtet werden muss wird wohl irgendwann der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz entscheiden.
Eines ist sicher, wer sich nicht an die Herstellervorgaben hält kann keine Produkthafung, beim Reifen zum Beispiel wegen Unfall durch Lenkerschlagen, in Anspruch nehmen.
Da müsste man bewisen können, dass das Lenkerschlagen auch mit den vom Hersteller empfohlenen Reifen passiert wäre.
Nein, ich bin kein Anwalt. Drum ist mein Rat zwar richtig aber wertlos.

Peter