Urs hat geschrieben:...Wenn ich mich nicht irre, wird auch heute noch (in CH) in jeder Typenprüfungsbescheinigung der zulässige db-Wert eingetragen.
Es widerspricht der Logik und ganz sicher rechtlichen Aspekten, dass jeder einzeln individuell gemessene db-Wert auf die Plakette gestanzt wird, welche den Werten in der spezifischen Typengenehmigung widersprechen könnte.
Noch Fragen?
Achtung, es gibt zwei Lautstärkenangaben bei Kraftfahrzeugen. Das sog. Stand- und das Fahrgeräusch , siehe Wiki -> http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrger%C3%A4usch
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen und benötigt genau genormte Einrichtungen, Messgeräte und Teststrecken für die dafür vorgeschriebenen Beschleunigungs- und Vorbeifahrten. Nur für dieses Fahrgeräusch sind gesetzliche Grenzwerte festgelegt!
Dass auch Standgeräuschwerte ermittelt werden, ist ein Tribut an die Verkehrsüberwachung: Das Standgeräusch lässt sich mit relativ einfachen Mitteln bei Verkehrskontrollen messen. Weicht hier der Ist- vom Sollwert ab, gilt dies als Indiz für ebenfalls erhöhte Fahrgeräuschwerte und Manipulationen am Fahrzeug.
Am Typenschild des Mopeds ist also "nur" das individuell an jeden einzelnen Moped gemessene Standgeräusch in dB(A) bei Messdrehzahl eingestanzt.
Meines Wissens sind in deutschen Fahrzeugscheinen nun beide Werte, also das "homologierte" und für alle Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Fahrgeräusch sowie noch einmal das individuell an jeden einzelnen Moped gemessene Standgeräusch eingetragen.
Im CH-Fahrzeugausweis ist keines der beiden vermerkt.